Einladung zur außerordentlichen Jahreshauptversammlung 2025

Sehr geehrtes Vereinsmitglied,

zu unserer außerordentlichen Jahreshauptversammlung am

Mittwoch, den 26. November 2025 um 19:30 Uhr

laden wir Sie recht herzlich in den Bürgersaal der Gemeinde Roetgen, Rosentalstraße 56 in Roetgen, ein.

Es stehen folgende Punkte auf der Tagesordnung:

1. Begrüßung und Eröffnung der Versammlung durch den Versammlungsleiter sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Vorstellung des Satzungsänderungsvorschlages (Gegenüberstellung der aktuellen und der neuen Satzung sowie Begründung anbei)
3. Abstimmung über den Satzungsänderungsvorschlag
4. Beschlussfassung über die Neuwahlen des Vorstandes
5. Verschiedenes

Unser Vereinsmitglied Markus Strauch, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, wird bei der Versammlung für Fragen zur Verfügung stehen.

Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen und verbleiben mit karnevalistischen Grüßen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Plum
1.Vorsitzender

Begründung zur Satzungsänderung:
Laut § 21 der aktuellen Vereinssatzung sind Änderungsvorschläge zur Satzung den Mitgliedern mit Begründung in der schriftlichen Einladung zur Jahreshauptversammlung anzukündigen. Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung vor, die Satzung in beigefügter Form neu zu fassen.

Die Anpassung der derzeit gültigen Vereinssatzung ist insbesondere erforderlich, um den sich verändernden organisatorischen Rahmenbedingungen gerecht zu werden und den Verein weiterhin handlungsfähig zu halten. Eine modernisierte Satzung ermöglicht uns eine zeitgemäße Vereinsführung, verbessert die Arbeitsabläufe und trägt dazu bei, den veränderten Anforderungen aus der Vereins- und Mitgliederstruktur gerecht zu werden.

Die größte inhaltliche Veränderung betrifft daher die §§ 9 „Geschäftsführender Vorstand“ und 10 „erweiterter Vorstand“ der aktuellen Satzung (künftig § 9). In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass der ehrenamtlich tätige, geschäftsführende Vorstand einer immer größer werdenden Flut von Aufgaben gegenübersteht und die Belastung, ein solches Amt ehrenamtlich zu bekleiden, immer größer wird. Daher möchten wir die anfallenden Aufgaben und Themenkomplexe zukünftig auf mehrere Schultern verteilen und den Vorstand der KG Roetgen umstrukturieren. Es soll zukünftig sieben Vorstandsämter geben, die nach ihrem inhaltlichen Schwerpunkt unterteilt sind und gemeinsam den Gesamtvorstand bilden. Ein entsprechendes Organigramm ist dem Satzungsänderungsvorschlag angefügt. Der vertretungsberechtige Vorstand i.S.d. § 26 BGB soll weiterhin aus drei Mitgliedern des Gesamtvorstands bestehen. Sämtliche Vorstandsämter werden natürlich weiterhin von der Mitgliederversammlung gewählt.

Außerdem möchten wir den § 7 „Mitgliedsbeiträge“ (künftig § 6) dahingehend ändern, dass die Höhe der Mitgliedsbeiträge sowie weitere Modalitäten nicht mehr in der Satzung festgeschrieben sind, sondern von der Mitgliederversammlung sowie flankierend in einer Beitragsordnung geregelt werden. Dies hat den Vorteil, dass bei Veränderungen der Mitgliedsbeiträge keine Satzungsänderung erfolgen muss und die Mitgliedsbeiträge durch die Mitgliederversammlung – wie heutzutage üblich – bei Bedarf angepasst werden können. Hier spart der Verein Aufwand und Kosten, da jede Satzungsänderung im Vereinsregister eigetragen werden muss. Der Beschluss über die Mitgliedsbeiträge obliegt weiterhin der Mitgliederversammlung.

Die vorbenannten sowie weiteren Änderungen sollen vor dem Hintergrund erfolgen, die Satzung klarer und übersichtlicher zu gestalten, veraltete Regelungen zu streichen und neue, praxisgerechte Bestimmungen aufzunehmen. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Satzung den aktuellen Anforderungen des Vereinsrechts, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), entspricht. Die Änderungen dienen der Rechtssicherheit, einer besseren Handhabbarkeit im Vereinsalltag sowie der transparenten und zweckmäßigen Organisation unserer Vereinsarbeit und sind mit einem beauftragten und spezialisierten Rechtsanwalt erarbeitet worden.

Der vorliegende Satzungsänderungsvorschlag wurde bereits beim Finanzamt vorgelegt, um überprüfen zu lassen, ob die Gemeinnützigkeit weiterhin gegeben wäre. Dies wurde vom Finanzamt bestätigt.

Neufassung Satzung der Karnevalsgesellschaft Roetgen von 1954 e.V.